Liebe Mitglieder,
als Jäger haben wir uns dem Tierschutz verpflichtet.
Bitte greifen Sie für Ihre Nachsuchen auf erfahrene Hundeführer zurück!
Die Kreisgruppe Nabburg hat für Sie gleich zwei erfahrene Hundeführer beim BJV gemeldet.
![]() Horsterstr. 17 92540 Altendorf E-Mail: gerhard_gabi@yahoo.de Telefon 09675/1240 mobil 0151/10353679 Jagdscheininhaber seit 1978 Hündin: Dira vom Murachtal, Rauhhaar Teckel Gewölft: 24.03.2009 Schweißprüfung 07.10.2012 |
![]() Rektor-Wutz-Str. 28 92245 Kümmersbruck E-Mail: werner.luber@web.de Telefon 09621/86875 mobil 0152/04635232 Jagdscheininhaber seit 1976 Hündin: Nelly vom Lauterachtal, BGS Gewölft 15.05.2012 VP 31.08.2013 HP 04.01.2016 |
Das sollten Sie noch wissen:
- Nachsuchenführer dürfen gegenüber Dritten keine Angaben zu Personen und Revieren machen und müssen über die durchgeführten Nachsuchen Stillschweigen wahren.
- Der für einen Nachsuchenführer geeignete Jagdgebrauchshund muss eine der folgenden Prüfungen abgelegt haben:
• Verbandsschweißprüfung
• Vorprüfung BGS und HS
• Der Nachsuchenhund muss über die notwendige Wildschärfe verfügen
• Zusätzlich muss der Nachweis über fünf erschwerte Nachsuchen (Mindestlänge 400 m) bei der Kreisgruppe erbracht werden. - Anerkannte Nachsuchengespanne (Führer und Hund) sind während der Nachsuche (einschließlich An-und Abfahrt) folgendermaßen versichert :
• Unfallversicherung
• Zusatzkrankenversicherung (Boreliose, Fuchsbandwurm)
• Rechtsschutzversicherung
• Ausrüstungsversicherung
• Unfallversicherung für den Nachsuchenhund (Tierarztkosten und Tod des Hundes)